TV-Rechte der Frauen WM-2023

17,9 Millionen Menschen sahen im vergangenen Sommer das Frauen EM-Finale aus England in der ARD. Ein Ausverkauftes Stadion in Dresden und ein weiterhin enorm hohes interesse am Frauenfußball, so schön ist die Welt nach der EM. Aber ob die Frauen-WM 2023 auch bei ARD & ZDF zu sehen ist bleibt fraglich…

Der Hype um den Frauenfußball soll nach der erfolgreichem EM weitergeführt werden, so soll die WM 2023 in Australien und Neuseeland der nächste Schritt sein.

Wie Recherchen der Frankfurter Rundschau aber zeigen, stehen sieben Monate vor Turnierbeginn die TV-Rechte immer noch nicht. Fraglich ist auch ob die öffentlich-rechtlichen Sender die WM übertragen.

Trotz das bereist über 500.000 Tickets für die WM verkauft wurden und weiteren erfreulichen Sachen wie der Verlegung der Eröffnungsspiele in die größten Stadien um mehr Zuschauer*innen zu ermöglichen zeigt das der Hype weitergeht.

Spiele zum Frühstück

Der Haken? Die drei Gruppenspiele gegen Marokko in Melbourne (24 Juli), gegen Kolumbien in Sydney (30. Juli) und gegen Südkorea in Brisbane (3. August) werden zwar zur Ortszeit um 18.30, 19.30 und 20 Uhr angepfiffen, sind dann aber in Deutschland um 8:30 Uhr, 9 Uhr und 10 Uhr.

 

TV-Rechte für Großereignisse

Zwar findet der geneigte Leser im aktuell geltenden Medienstaatsvertrag unter §13 Abs.2 Nr.2 folgende Klausel:
„bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel“

Diese scheint aber nur für den Männerfußball zu gelten. Wir haben bei der Dachorganisation der Medienanstalten gefragt.

Nach unserem Verständnis umfasst die Aufzählung in § 13 Abs. 2 Nr. 2 MStV (ehemals § 4 Abs. 2 Nr. 2 RStV) lediglich Herrenfußballwettbewerbe.

Zum Zeitpunkt der Erstfassung dieser Bestimmung erfüllten lediglich Herrenfußballwettbewerbe die hohen Anforderungen an eine Einstufung als „Großereignis“. Selbst wenn zwischenzeitlich Frauenfußballwettbewerbe zum Teil einen ähnlichen Stellenwert erreichen, lässt sich eine Erweiterung der Liste auf Frauenfußballwettbewerbe wegen der damit einhergehenden Einschränkung der Rechte von Inhabern von exklusiven Verwertungsrechten nicht rein interpretatorisch herleiten. Für eine solche Erweiterung wäre eine ausdrückliche Änderung von § 13 MStV notwendig.

Anja Bandschuh, Pressesprecherin von Die Medienanstalten

 

Jedoch ist fraglich, ob diese Auslegung Standhalten würden, am vergangenen Freitag haben wir bereits Medienrechtsanwalt Christian Solmecke gefragt, wie er die Gesetzeslage auffasst:

Den freien Zugang zu einer Berichterstattung über Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sichert § 13 des Medienstaatsvertrags. Dieser stellt sicher, dass alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie davon unabhängig das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel einer Fußball-Weltmeisterschaft frei empfangbar ausgestrahlt werden muss. Und hier ist auch der Frauenfußball inbegriffen. Alles andere wäre nach Artikel 3 des Grundgesetzes diskriminierend und in heutiger Zeit nicht haltbar.

Christian Solmecke, Medienrechtsanwalt, WBS Legal

Auch argumentieren ARD & ZDF laut Frankfurter Rundschau immer wieder mit der Wirtschaftlichkeit der Übertragung. Laut Insidern haben beide aber für die Männer-WM 2022 in Katar ca. 215 Millionen Euro bezahlt haben. Wo die Schmerzgrenze bei der Frauen-WM liegt, ist unklar.

Was aber feststeht laut FiFa-Präsident Infantino bringen die derzeitigen TV-Rechte zur Frauen-WM „100-mal weniger“ als die Männer-WM in Katar.

Außerdem übertrag das ZDF das kommende Freundschaftsspiel der deutschen Frauen-Nationalmannschaft in Duisburg gegen Schweden am 21. Februar um 18:15 Live im TV.


Update: 12:50 Uhr:
Auf Anfrage zum aktuellen Stand der Dinge möchte sich die ARD Sportkoordination (Axel Balkausky) nicht weiter äußern.


Update: 14:25 Uhr:
Auch das ZDF kann zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Informationen geben.

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